Hitzefrei

31.05.2024

Hitzefrei

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

da in den kommenden Tagen mit hohen Temperaturen zu rechnen ist, wird es Hitzefrei geben.

Im Folgenden die Regelungen im Detail:

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eure …

Hier der Erlass der Bezirksregierung:

„Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schüler:innen Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Schüler:innen der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule (Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse) sind zu berücksichtigen.

Schüler:innen der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht (Kreislaufbeschwerden, Hitzestau), so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien.

Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schüler:innen ist Rücksicht zu nehmen. Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.“ Vgl. BASS 4.5

Aus dem Erlass „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“, Punkt 4.5